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Der Digitale Produktpass braucht eine ID, der man trauen kann.

Ein QR-Code allein erfüllt die Pflicht – aber er lässt sich abfotografieren und millionenfach nachdrucken. Wir verbinden den Digital Product Passport mit einem Merkmal, das physikalisch nicht kopierbar ist.

Ein Datensatz, der am Produkt hängt

Der Digitale Produktpass – englisch Digital Product Passport, kurz DPP – ist die Antwort der EU auf eine einfache Frage: Was steckt eigentlich in diesem Produkt, wo kommt es her, wie repariert und wie entsorgt man es? Diese Angaben müssen künftig digital abrufbar sein – über einen Datenträger am Produkt selbst.

Rechtlicher Rahmen ist die Ökodesign-Verordnung ESPR (EU) 2024/1781. Sie gilt für nahezu alle physischen Produkte; ausgenommen sind unter anderem Lebensmittel, Futtermittel und Arzneimittel. Konkret wird sie Produktgruppe für Produktgruppe über delegierte Rechtsakte.

Wichtig: Betroffen ist, wer auf dem EU-Markt in Verkehr bringt – unabhängig vom Firmensitz. Für Importeure heißt das, sie tragen die Verantwortung mit.

Rechtsgrundlage
Ökodesign-Verordnung ESPR (EU) 2024/1781, in Kraft seit 2024
Erste harte Frist
18. Februar 2027 – Batteriepass für EV-, Industrie- und LMT-Batterien
Übergangsfrist je Gruppe
In der Regel mindestens 18 Monate ab Erlass des jeweiligen Rechtsakts
Geltungsbereich
Alle Inverkehrbringer im EU-Markt, auch außerhalb der EU ansässige

Es gibt keinen einheitlichen Stichtag.

Jede Produktgruppe bekommt ihren eigenen Rechtsakt und damit ihr eigenes Datum. Die folgende Reihenfolge ergibt sich aus dem ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 – die späteren Angaben sind Planungsstände, keine festen Termine.

18. FEBRUAR 2027 · FIXIERT

Batterien

Batteriepass für Elektrofahrzeug-, Industrie- (über 2 kWh) und LMT-Batterien. Der einzige regulatorisch feststehende Termin.

2027–2029 · ERWARTET

Textilien & Bekleidung

Erste ESPR-Produktgruppe mit Fokus auf Bekleidung. Rechtsakt in Vorbereitung, danach rund 18 Monate Umsetzungszeit.

2028–2030 · ERWARTET

Elektronik, Möbel, Matratzen, Reifen

Weitere priorisierte Gruppen aus dem Arbeitsplan, gestaffelt über mehrere Jahre.

2029–2030 · ERWARTET

Metalle: Eisen, Stahl, Aluminium

Als Zwischenprodukte erfasst – relevant für alle, die sie verarbeiten.

Stand: laufende Rechtsetzung. Termine können sich verschieben – wir prüfen für Ihre Produktgruppe den aktuellen Stand.

Der Pass beweist nicht, dass das Produkt echt ist.

Ein QR-Code ist ein Verweis, kein Nachweis. Wer ihn abfotografiert und auf gefälschte Ware druckt, führt den Kunden auf Ihre echte Passseite – und bestätigt damit ausgerechnet die Fälschung.

PROBLEM

Kopierbarer Träger

Gedruckte Codes lassen sich in Sekunden duplizieren. Beliebig oft, in beliebiger Auflage.

FOLGE

Falsche Bestätigung

Der Scan funktioniert, die Daten erscheinen – der Kunde hält die Fälschung für geprüft.

LÖSUNG

Physisch gebundene ID

Neben dem Code sitzt ein chaosmetrisches Merkmal, das man sehen, aber nicht nachbauen kann.

Wir liefern die unteren zwei Ebenen.

Ihre Nachhaltigkeits- und Materialdaten liegen bei Ihnen, in PIM, ERP oder PLM. Was darunter liegt – die eindeutige Identität jedes Stücks und ihr Träger am Produkt – kommt von uns.

Datenträger am Produkt

QR-Code oder Datamatrix, serialisiert – auf Etikett, Siegel, Folie oder Karte. Standardkonform nach GS1.

Fälschungssichere Identität

Das chaosmetrische Merkmal bindet den Pass an genau dieses eine Stück. Kopierter Code, kopiertes Merkmal – geht nicht.

Plattform & Schnittstellen

Serien anlegen, Daten pflegen, per API an Ihre Systeme anbinden. Inhalte sind mehrsprachig ausspielbar.

Prüfseite für alle

Eine Adresse, an der Behörde, Handel, Werkstatt und Endkunde jeweils das sehen, was für sie bestimmt ist.

Auch wenn Ihre Produktgruppe noch nicht dran ist

Die Serialisierung – jedem einzelnen Stück eine eigene Identität geben – ist der aufwendige Teil. Der Pass selbst ist danach eine Frage der Daten.

Wer heute aus Gründen des Fälschungsschutzes serialisiert, hat die Grundlage bereits gelegt, wenn die Pflicht kommt. Umgekehrt gilt das nicht: Wer erst kurz vor der Frist anfängt, macht beides gleichzeitig und unter Druck.

Für Wein, Spirituosen und Lebensmittel gilt die ESPR nicht – der Nutzen der eindeutigen Produkt-ID bleibt davon unberührt.

Sind Sie betroffen – und ab wann?

Vier Fragen, 30 Sekunden. Sie bekommen eine Einordnung Ihrer Produktgruppe und der offenen Punkte.

FRAGE 1 VON 4
In welche Produktgruppe fällt Ihr Hauptsortiment?
FRAGE 2 VON 4
Wie kommen Ihre Produkte auf den EU-Markt?
FRAGE 3 VON 4
Wie eindeutig ist ein einzelnes Stück heute identifizierbar?
FRAGE 4 VON 4
Wo liegen Ihre Material- und Nachhaltigkeitsdaten?

    Auswertung zuschicken lassen

    Wir senden Ihnen die Einordnung schriftlich – mit einer Einschätzung, was in Ihrem Fall der sinnvolle erste Schritt ist.

    Keine Newsletter-Anmeldung. Wir melden uns einmal – der Rest liegt bei Ihnen.

    Klären wir, was für Ihre Produkte gilt.

    In einem kurzen Gespräch ordnen wir Ihre Produktgruppe ein und zeigen, wie Pflicht und Fälschungsschutz in einem Aufwasch zu lösen sind.